Lagervorschriften – das dürfen Sie bei Extraraum nicht einlagern!

Anett Krumbach, 04.12.2019

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Unsere Lagerräume und Lagerboxen sind vielseitig einsetzbar und eignen sich für unterschiedlichste Gegenstände – so lange diese unseren Lagervorschriften entsprechen. So können Sie bei uns problemlos Sachen wie Möbel, Kleidung, Bücher, Dekoration, Geschirr, Kinderspielzeug und vieles mehr einlagern. Selbst nach einer Lagerung über mehrere Jahre hinweg behalten die Gegenstände einen einwandfreien Zustand. Wichtig ist, dass die Lagerung fachgerecht erfolgt. 

Wir empfehlen, Ihren Besitz trocken zu verstauen. Sobald auch nur ein wenig Feuchtigkeit in die Lagerbox gelangt, können schnell üble Gerüche und Schimmel entstehen. Je länger Ihre Gegenstände mit Schimmel in Kontakt sind, desto mehr breitet sich dieser in der Regel aus. Doch das letzte, was Sie wollen, dürften Dinge sein, die bei der Auslagerung vollständig von Schimmel kontaminiert und damit unbrauchbar sind. Unsere Extraraum-Partner beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Gegenstände fachgerecht und sicher einlagern.

Denn nicht nur Schimmel stellt eine Gefahr für Ihren eingelagerten Besitz dar. Es gibt auch einige Gegenstände, die Extraraum gar nicht erst in seinen Lagern oder Lagerboxen duldet. Das Risiko, Ihre Güter, die Habseligkeiten anderer Mieter, unsere Hallen oder auch die Umwelt zu gefährden, ist schlichtweg zu hoch.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn von den Gegenständen ein Risiko ausgeht. Sowohl Ihre Besitztümer als auch die Lagergegenstände der anderen Mieter dürfen zu keiner Zeit in Gefahr sein. Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Zum Schutz Ihrer Sachen halten Sie sich bitte an einige wichtige Grundsätze der Lagerung.

Von welchen Gegenständen geht eine Gefahr aus?

 
 

Es gibt unterschiedliche Gefahren, die von bestimmten Gegenständen ausgehen. Laut unseren Lagervorschriften ist die Einlagerung von solchen Gütern generell verboten, die während der Dauer der Lagerung Nachteile für das Lager, andere Lagergüter und/oder für Personen vermuten lassen. Dazu gehören unter anderem Gegenstände der folgenden Kategorien.

Lebende Tiere und Pflanzen

Die Lagerung von Tieren ist aus Gründen des Tierschutzes und der Hygiene strengstens untersagt! Ob ein Aquarium mit Fischen, der Hamster oder gar Ihr Hund – nichts davon erhält einen Platz in unseren Lagerräumen. 

Auch Pflanzen dürfen nicht eingelagert werden, denn die Räume sind dunkel und verschlossen. Die Pflanzen würden innerhalb kürzester Zeit eingehen. Ist die Erde bei der Einlagerung zu feucht, entsteht außerdem schnell Schimmel, der unschöne Gerüche verursacht und Ihr restliches Lagergut angreift.

Verderbliche Waren und Güter

Auch durch das Verfaulen von Waren und Gütern entstehen üble Gerüche. Diese können im Extremfall Ungeziefer in das Lager locken. Zur Kategorie verderblicher Waren und Güter zählen laut Lagervorschrift vor allem Lebensmittel. Sie bergen das erhebliche Risiko, Mäuse oder andere Tiere anzulocken. Auch eingeschweißte Lebensmittel dürfen in unseren Lagerhallen nicht gelagert werden. Häufig sind diese Lebensmittelverpackungen von außen mit dem Inhalt in Kontakt gekommen. Rückstände – und seien diese noch so klein – können bereits Ungeziefer anlocken.

Gefahrstoffe (gefährliche Güter)

Darunter fallen feuer- oder explosionsgefährliche sowie leicht brennbare Güter, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende und übelriechende Güter. Zur Kategorie der gefährlichen Güter gehören zudem Feuerwerkskörper und Munition. Nicht zuletzt dürfen Waffen keinesfalls bei uns gelagert werden.

Dies alles kann eingelagerte Dinge, Personal oder Mieter gefährden. Unter gewissen Voraussetzungen können überdies schwere Umweltschäden entstehen.

Gegenstände von außergewöhnlichem Wert

Dazu zählen Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Wertpapiere jeder Art, Briefmarken, Urkunden, Dokumente, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerstücke, Datenträger und ähnliches.

In einigen unserer Lagerstandorte gibt es ein spezielles Aktenlager. Dort können Sie Ihre Dokumente sicher einlagern. Wenn Sie einen besonders wertvollen Gegenstand einlagern möchten, sprechen Sie am besten mit Ihrem Extraraum-Partner vor Ort. In Einzelfällen können spezielle Sicherheitsvorkehrungen Ausnahmen ermöglichen.

Zur Absicherung Ihrer Gegenstände in einem unserer Lager können wir Ihnen eine Versicherung auf Neuwertbasis anbieten. Höherwertdeklarationen sind möglich, Sie können also auch hochwertige Gegenstände versichern lassen. Die Versicherungsdauer umfasst in der Regel 6 Monate.

Was darf darüber hinaus nicht in unsere Lager?

In unseren Lagerräumen ist das Lagern von illegalen Substanzen wie beispielsweise Drogen ausdrücklich verboten. Auch Sondermüll hat in unseren Lagerhallen nichts verloren.

Im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrem Extraraum-Partner vor Ort nach. Dieser berät Sie gerne ausführlich und erläutert Ihnen genau, was eingelagert werden darf und was nicht.

Ihr Extraraum-Team

 

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