Erste gemeinsame Wohnung – Tipps fürs Zusammenziehen

Melanie Trautmann, 09.01.2019

Erste gemeinsame Wohnung

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Sie planen mit Ihrem Freund bzw. Ihrer Freundin zusammenzuziehen? Ob ganz neue Liebe oder gefestigte Partnerschaft – die erste gemeinsame Wohnung bedeutet immer einen neuen großen und aufregenden Schritt in Ihrer Beziehung. Endlich kein lästiges Taschenpacken oder Hin- und Herfahren mehr, endlich an einem Ort gemeinsam ankommen und so mehr Zeit miteinander verbringen.

Ist der neue Wohnraum gefunden, wird voller Vorfreude geplant, wie das neue Zuhause aussehen soll und wer was von seinen Möbeln und Einrichtungsgegenständen mitbringt. Die erste gemeinsame Wohnung bedeutet, dass zwei meist vollständige Haushalte zusammengelegt werden. Entsprechend gibt es viele doppelte Gegenstände: zwei Betten, zwei Fernseher, zwei Sofas, zwei Kleiderschränke, zwei Waschmaschinen und auch Geschirr, Besteck und Co. gibt es in doppelter Ausführung. Nicht alles wird Platz in der neuen gemeinsamen Wohnung finden.

Jeder hängt an seinen Sachen und über Geschmack lässt sich leider manchmal doch streiten – eine Einigung wird nicht immer leicht sein. Sprechen Sie mit Ihrem Partner in Ruhe darüber, wer welche Gegenstände mitbringt. Mit diesen Tipps zum Zusammenziehen wird Ihr Vorhaben einfacher:

Trennen Sie sich!

 
 

Natürlich nicht von Ihrem Partner, sondern von alten Gegenständen! Der beste Zeitpunkt zum Ausmisten ist immer ein Umzug. Der gesamte Haushalt muss ohnehin verpackt werden, warum nicht dabei gleich alte und kaputte Dinge aussortieren und entsorgen? Das gilt nicht nur für Kleinkram, sondern auch für Möbelstücke. Sind Ihre Möbel schon alt und von Gebrauchsspuren geprägt, Ihr Partner hat aber neuere und schönere Dinge? Dann ist es vielleicht an der Zeit, der durchgesessenen Couch, dem verkratzten Tisch oder den alten Stühlen Ade zu sagen und diese auf dem Sperrmüll zu entsorgen.

Altes zu Geld machen

 
 

Sie haben noch einige Möbel, die in einem guten Zustand sind – aber die Ihres Partners passen besser ins neue Zuhause? Soweit der emotionale Wert der Gegenstände nicht zu hoch ist und Ihnen die Trennung nicht schwerfällt, eignen sich diese zum Verkauf. Mit dem eingenommenen Geld können Sie zusammen shoppen gehen! Gemeinsam ausgewählte Möbel und Wohnaccessoires geben dem neuen Zuhause Ihre persönliche Note als Paar. Als Alternative freuen sich soziale Einrichtungen über Ihre Möbelspende.

Wertvolles nicht gleich aufgeben

 
 

Ob schönes Erbstück, Platten-Sammlung, Lieblings-Sofa, geräumiger Traumkleiderschrank oder High-Tech Sportgeräte – fast jeder hat Gegenstände, an denen man hängt und die einen materiellen oder emotionalen Wert haben. Trennen Sie sich nicht gleich davon. Zu einem späteren Zeitpunkt steht Ihnen vielleicht mehr Platz zur Verfügung und Sie wollen diese Dinge wieder mitziehen lassen. Die Lösung heißt Extraraum: Wir geben Ihnen den fehlenden Platz für liebgewonnene Einrichtungsgegenstände, die jetzt nicht in die neuen vier Wände passen. Mit der Anmietung von Lagerräumen können Sie auf unbestimmte Zeit Ihre Gegenstände einlagern.

Extra-Tipp

Das Zusammenleben ist eine neue Herausforderung, die Ihre Beziehung erst einmal auf die Probe stellt. Leider gehen manche Beziehungen nach dem Zusammenziehen in die Brüche. Die Einlagerung der wichtigsten doppelten Gegenstände verschafft für diese Situation Sicherheit, falls das Zusammenleben doch nicht klappen sollte.

Praktische Tipps, wie Ihr Umzug in die gemeinsame Wohnung gelingt, finden Sie bei unserem Partner umzuege.de.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für die gemeinsame Zukunft.

Ihr Extraraum-Team

 

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